Lebenslagen
     Arbeit und Beruf
          3. Arbeits- und Tarifrecht
               3.1. Arbeitszeit

3.1.2. Telearbeit

Sie haben eine feste Anstellung, arbeiten aber zumeist am Computer von zu Hause aus? Dann gehören Sie zur immer größer werdenden Gruppe der Telearbeiter. Der Begriff "Telearbeit" ist bisher nicht einheitlich definiert. In zahlreich vorliegenden Definitionen lassen sich jedoch in der Regel drei charakteristische Merkmale herausfiltern:

  • Arbeit außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers
  • Regelmäßigkeit der Tätigkeit
  • Nutzung von elektronischen Diensten und Netzen sowie von Computern

Dabei können folgende Formen der Telearbeit unterschieden werden, die sich durch unterschiedlich große Mobilität und Trennung von Vorgesetzten und Kollegen voneinander unterscheiden:

  • Telearbeit zu Hause
    Telearbeit, die ausschließlich zu Hause in der Wohnung erledigt wird.
  • alternierende Telearbeit
    Arbeit, die teils zu Hause in Telearbeit und teils im Unternehmen erbracht wird.
  • Telearbeit in Satelliten- oder Nachbarschaftsbüros
    Telearbeit, die in ausgelagerten Büros des Unternehmens oder in einem Gemeinschaftsbüro unterschiedlicher Unternehmen in Wohnraumnähe der Beschäftigten in Telearbeit erbracht wird.
  • mobile Telearbeit
    Telearbeit, die an wechselnden Orten (z.B. im Außendienst oder in Betrieben von Kunden oder Lieferanten) erbracht wird.

Die Einsatzgebiete von Telearbeit sind sehr vielfältig. Sie reichen von einfachen Dienstleistungen (wie Daten- und Texterfassung) über gehobene Managementarbeitsplätze bis hin zur Unterstützung komplexer Entwicklungsaufgaben.

Typisch für Telearbeit ist die Möglichkeit, sich seine Arbeitszeit flexibel einzuteilen. Trotzdem gelten weiterhin das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und die Bestimmungen der jeweiligen Tarifverträge, die die Dauer der täglichen Arbeitszeit, die Arbeit an Sonn- und Feiertagen, die Pausendauer und die Ruhezeiten regeln.

Folgende Bedingungen sollten darüber hinaus bei Telearbeit in individuellen und betrieblichen Vereinbarungen geregelt werden:

  • Anwesenheitstage im Büro
  • Vereinbarung von Kernarbeitszeiten am Telearbeitsplatz
  • feste Zeiten zur Erreichbarkeit für Kunden, Kollegen und Vorgesetzte
  • Zugangszeiten zum betrieblichen Zentralrechner
  • Arbeitszeitnachweis (z.B. über eigene Zeiterfassung)

Ausführliche Informationen bietet die Broschüre " Telearbeit – Leitfaden für flexibles Arbeiten in der Praxis" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Darüber hinaus stellt auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Informationen bereit.